
Reklamieren heißt nicht, ein Formular auszufüllen und zu warten. Es ist ein Ablauf: Nachweis, Schreiben an die Airline, Schweigen oder Absage, manchmal Luftfahrt-Bundesamt oder Klage. 2026 nutzen Gesellschaften weiter denselben automatischen Filter. Wer mit geordneter Akte kommt, kommt durch; wer mit einem WhatsApp-Verlauf kommt, nicht.
Die Schritte, die zählen
- Sachverhalt: Flug, planmäßige Zeit, tatsächliche Türöffnung, behauptete Ursache. Leitfaden zu Nachweisen.
- Einordnung: Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung oder Anschluss.
- Schriftliche Reklamation an die Airline (E-Mail mit Eingangsbestätigung oder deren Website — PDF sichern).
- Antwortfrist: bleibt sie stumm, können Sie in Deutschland zum Luftfahrt-Bundesamt (Schlichtung/Aufsicht) oder zu einem Anwalt bzw. Compensall.
- Auszahlung: Überweisung; misstrauen Sie dem Gutschein, der „die Sache schließt“.
Die Rechte-Übersicht nennt den Betrag. Die No win, no fee-Vereinbarung deckt die juristische Strecke.
Was Sie nicht tun sollten
- am Flughafen eine Verzichtserklärung unterschreiben.
- ein Jahr „abwarten, ob sie antworten“.
- den PIR der Koffersache mit der 261 vermischen, ohne zwei Fronten zu benennen.
Häufige Fragen
Muss ich zuerst das LBA einschalten?
Nicht Pflicht, um zu kassieren. Hilft aber, wenn die Airline schweigt.
Kann ich klagen?
Ja. In Deutschland verjähren solche Ansprüche in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB). Kosten und Dauer sind eine andere Frage: deshalb gibt es No win, no fee.
Reicht ein Anruf?
Fast nie. Ohne Schriftstück gibt es weder Datum noch Inhalt.
Die Airline ist britisch, ich bin in Frankfurt gestartet?
Es gilt die EG 261, weil der Abflug in der EU liegt.
Reicht Compensall in meinem Namen ein?
Ja, mit der Vollmacht.
Der Prozess ist das Produkt
Das Gesetz steht. Gewonnen oder verloren wird die Akte. Starten Sie die Prüfung und überlassen Sie den Papierkram denen, die ihn täglich machen.

