
Der verpasste Anschluss ist der klassische Hub-Fall: Das erste Bein kommt 40 Minuten zu spät, der Langstreckenflug ist weg — und am Endziel landen Sie acht Stunden später. Nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zählt diese Verspätung, nicht die am Umsteigeflughafen, sofern beide Flüge auf einer Buchung liegen.
Deshalb kann ein knapper Umstieg in Frankfurt oder München eine Pauschale von 600 € auslösen: Die Distanz der ganzen Reise entscheidet die Stufe.
Eine Buchung oder zwei Tickets
Zwei getrennt gekaufte Tickets — etwa Ryanair plus Langstrecke — sind zwei Reisen. Die erste Airline schuldet nichts für den zweiten Flug. Nur eine Reservation gibt Umbuchungsrecht und gemeinsame Berechnung.
Bewahren Sie auf:
- beide Bordkarten, auch die ungenutzte;
- die Umbuchungsmitteilung;
- die tatsächliche Ankunftszeit (Türen auf) am Endziel;
- den genannten Grund am Umsteigeschalter.
Crew- oder Umlaufprobleme der Airline sind keine außergewöhnlichen Umstände. Nebel oder ein Flugsicherungsstreik können die Pauschale entfallen lassen; Betreuung und Umbuchung bleiben.
Mehr: Verspätung, Nachweise. Compensall: No win, no fee. In Deutschland drei Jahre; UK oft sechs.
Häufige Fragen
Zählen zwei getrennte Tickets?
Nein. Nur eine durchgehende Buchung gibt Umbuchungsrechte und eine gemeinsame Verspätungsberechnung.
Welcher Carrier schuldet die Entschädigung?
In der Regel der ausführende Carrier des verspäteten Beins — prüfen Sie die Bordkarte.
Reicht ein 40-Minuten-Umstieg?
Wenn die Airline ihn verkauft hat, ist das ihr Risiko. Die Mindestumsteigezeit auf der Buchungsbestätigung ist Ihr Beleg.
Was bewahre ich auf?
Beide Bordkarten, die Umbuchungsmitteilung und die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel.
Gilt UK261 bei einem Anschluss in Heathrow?
Starteten Sie in der EU, führt EG 261. Starteten Sie im Vereinigten Königreich, oft UK261.

