Frankfurt Airport

Flugentschädigung ab Frankfurt Airport

  • IATA FRA — Deutschlands meistfrequentierter Flughafen, vier Bahnen und zwei Passagierterminals in Betrieb.
  • Lufthansas Hauptdrehkreuz und Europas größtes Luftfrachttor, betrieben von Fraport.
  • Ein ICE-Fernbahnhof vor Ort verbindet die Terminals mit den meisten großen deutschen Städten.

Frankfurt Airport ist das Herz von Lufthansas weltweitem Netz und Deutschlands meistfrequentierter Flughafen: in Spitzenjahren über 60 Millionen Passagiere und mehr als zwei Millionen Tonnen Fracht. Terminal 1 trägt Lufthansa und Star-Alliance-Partner über die Piers A, B, C und Z, Terminal 2 die meisten anderen Carrier; ein drittes Terminal entsteht im Süden. Die Mindestumsteigezeiten sind berühmt kurz — effizient, bis etwas rutscht.

Ihre Fluggastrechte

Jeder Abflug aus Frankfurt fällt unter die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, jede Ankunft eines EU-Carriers wie Lufthansa ebenfalls. Das Langstreckennetz macht die Stufe 600 € häufig: Chicago, Delhi und Buenos Aires liegen weit über 3.500 km — maßgeblich sind drei Stunden oder mehr Verspätung am Endziel. Ein verpasster Anschluss in Frankfurt auf einem Ticket gilt als eine verspätete Reise; die Entschädigung folgt der gesamten geflogenen Distanz.

Tipps für den Anspruch

Deutsche Carrier bieten schnell Gutscheine oder Meilen an; wer sie annimmt, kann einen Geldanspruch schwächen — verlangen Sie stattdessen den Pauschalbetrag in Euro. Nach deutschem Recht können Sie den Anspruch in der Regel bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Flug geltend machen; das lässt Zeit für Belege. Frankfurts ICE-Anschlüsse heißen: Lufthansa darf Sie per Bahn umleiten — das erfüllt die Umbuchungspflicht, löscht aber keine bereits verdiente Verspätungsentschädigung.

Bereit, Ihren Anspruch ab Frankfurt Airport zu prüfen?

Nutzen Sie den Bordkarten-Assistenten auf der Startseite. Schnell, sicher und No win, no fee.

Schnell und ohne Risiko

Keine versteckten Gebühren

Kontakt

Menschliche Unterstützung

Höchste Sicherheit

Ihre Daten bleiben geschützt

Häufig gestellte Fragen