
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist das Grundgesetz des europäischen Fluggastes. Sie gilt für jeden Abflug von einem EU-Flughafen — unabhängig von der Nationalität der Airline — und für Ankünfte in die EU, wenn ein EU-Carrier fliegt. UK261 deckt viele Abflüge aus dem Vereinigten Königreich.
Drei Störungsarten lösen die Pauschale aus: Verspätung von drei Stunden oder mehr am Endziel, Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorlauf, Nichtbeförderung. Die Beträge: 250 € bis 1.500 km, 400 € auf den meisten anderen EU- und Mittelstrecken, 600 € über 3.500 km außerhalb der EU.
Betreuung ist kein Bonus
Artikel 9 verpflichtet die Airline zu Mahlzeiten, Kommunikation und bei Bedarf Hotel — auch wenn keine Pauschale fällig ist. Wer das am Schalter nicht bekommt, bucht angemessen und fordert nach.
Außergewöhnliche Umstände (Extremwetter, Drittstreik) können die Pauschale entfallen lassen. Eigene Crew-Streiks, technische Routine und Crewmangel in der Regel nicht.
Den vollen Betrags- und Störungslandkarte finden Sie im Entschädigungsleitfaden. Compensall arbeitet mit No win, no fee.
In Deutschland drei Jahre (§ 195 BGB) als Orientierung; UK oft sechs; andere Foren zwei bis sechs.
Häufige Fragen
Gilt EG 261 auf jedem Flug?
Auf jedem Abflug von einem EU-Flughafen. Auf Ankünften in die EU, wenn ein EU-Carrier fliegt. UK261 für viele britische Abflüge.
Was ist Betreuung?
Mahlzeiten, zwei Anrufe oder E-Mails, bei Übernachtung Hotel und Transfer — unabhängig von der Pauschale.
Löscht ein Gutschein meine Rechte?
Nur wenn Sie das schriftlich so vereinbaren. Sonst bleibt der Geldanspruch.
Wie lange habe ich Zeit?
In Deutschland in der Regel drei Jahre. Im Vereinigten Königreich oft sechs; anderswo zwei bis sechs.
Wer setzt das in Deutschland durch?
Zuerst die Airline. Danach das Luftfahrt-Bundesamt und die SOEP-Schlichtung; Compensall führt die Akte mit No win, no fee.

