Zürich ist das Zentrum der Schweizer Luftfahrt und das zweite Drehkreuz der Lufthansa Group nach Frankfurt und München: SWISS-Langstrecken, dichter europäischer Zubringer und Edelweiss-Freizeitflug. Der Bahnhof macht ihn zu einem der bestverbundenen Flughäfen Europas — Direktzüge nach Bern, Basel und darüber hinaus. Der Winter ist der Stresstest: Alpenwetter, Enteisungsstaus und starke Skisaisonnachfrage fallen in dieselben Monate.
Die Schweiz ist weder in der EU noch im EWR, aber die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 wurde über das Luftverkehrsabkommen mit der EU ins Schweizer Recht geholt: Ein Abflug aus Zürich wird praktisch wie ein EU-Abflug behandelt. Am klarsten sind Flüge von Zürich in ein EU-Land und Flüge eines EU-Carriers — Stufen 250 €, 400 €, 600 € und der Drei-Stunden-Test gelten wie üblich; schweizerische Fluggastrechte können daneben greifen. Am schwächsten ist eine Ankunft in Zürich aus einem Nicht-EU-Land mit einer Nicht-EU-Airline — außerhalb der Verordnung. Auch die Durchsetzung unterscheidet sich: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt kann gegen Airlines vorgehen, spricht aber keine Entschädigung zu; ein ungelöster Anspruch endet vor Gericht oder bei einem Anspruchs-Dienst.
Weil die schweizerische Aufsicht keine Zahlung anordnen kann, ist ein klarer schriftlicher Anspruch an die Airline und danach Gericht oder Spezialist der realistische Weg; die schweizerische Verjährung wird für diese Ansprüche oft mit zwei Jahren angesetzt. Enteisung und Schneeräumung gelten meist als außerhalb der Kontrolle der Airline — sie schuldet Ihnen aber weiter Mahlzeiten, bei Übernachtung ein Hotel und einen Platz auf dem nächsten verfügbaren Flug. Beginnt Ihre Reise in der EU und Sie steigen nur in Zürich um, behandeln Sie sie als EU-Reise: Der Abflugort verankert die Verordnung.

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